Kosten

Vorteile eines Sachverständigen

Schon die Kaiser und Könige haben sich umfassend von ihren Experten beraten lassen, um möglichst viele Informationen für eine weitsichtige Entscheidung zu erhalten. Heute stehen die Bauherren und Produktionsstätten mehr denn je unter Kosten- und Zeitdruck, so dass eine sichere Entscheidungsgrundlage unerlässlich ist. Deshalb sollte es sich jeder leisten, diese unabhängige Unterstützung im Vorfeld für alle seine Fragen und Bedenken in Anspruch zu nehmen.

Egal ob Sie nun einen Neubau, Umbau oder eine Sanierung planen oder ob Sie für die Instandhaltung von Produktionsflächen oder Tiefgaragen verantwortlich sind. Nutzen Sie meine Dienstleistungen zu Ihrem Vorteil.

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Mit welchen Kosten muss man rechnen ?

Die erste Beratung (Dauer bis 1 Std.) dient zur Klärung der technischen Situation und/oder zur Abschätzung der Erfolgsaussichten. Sie kann telefonisch mit Unterlagen per Mail oder vor Ort erfolgen. Hierfür werden brutto 200,00 € inkl. der gültigen MwSt. berechnet zzgl. gegebenenfalls anfallender Fahrtkosten je nach Aufwendungen.

Im Falle einer späteren Beauftragung der angebotenen Dienstleistungen werden keine Erstberatungskosten fällig.

Das Honorar setzt sich aus Aufwendungen für Prüfungs-, Begutachtungs- und Beratungs- sowie Dokumentationsleistungen inkl. dem Einsatz von kalibrierten Mess- und Prüfgeräten zusammen. Im Zuge oder im Anschluss einer Erstberatung werden die notwendigen und gewünschten Umfänge einer Beratung und/oder Unterstützung geklärt. Auf dieser Basis erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen die Ausarbeitung eines Angebotes auf Basis der Honorarliste, die zur Vertragsgrundlage im Falle einer Beauftragung wird. In der Regel handelt es sich um einen Stundenlohnvertrag. Ein Pauschalvertrag ist im Einzelfall nach genauer Abstimmung möglich.

Sämtliche Leistungen des Sachverständigenbüro Tillmann Klenk unterstützen und ergänzen die Arbeit von fachkundigen Planern, Bauleitungen, Fachabteilungen usw., stellen aber selbst keine planerische Leistung dar. Sämtliche Vorschläge sind grundsätzlich von dem am Bauvorhaben beauftragten Planer auf Durchführbarkeit zu prüfen. Sämtliche umfassende Informationen und Kenntnisse des Gesamtbauwerks kann nur der Planer, Architekt, oder die Bauleitung für planerische Entscheidungen besitzen.